Aufmaß: Either You Get Paid—or You Get Crossed Out
Auf großen Projekten gibt es zwei Welten: die Welt der Ausführung mit der Aussage „Wir haben es gemacht“ und die Welt der Abrechnung mit der Forderung „Beweise, dass es prüfbar abgerechnet ist“.
Die Brücke zwischen diesen beiden Welten heißt quantity takeoff (Aufmaß).
Im DACH-Umfeld hängt die Zahlung nicht nur davon ab, ob eine Leistung ausgeführt wurde, sondern ob sie prüfbar ist und gemäß Vertrag, Messregeln, sowie gültigem Planstand oder Revision abgerechnet wurde. Genau deshalb wird Aufmaß in der Praxis häufig gekürzt oder gestrichen.
Typische Ursachen dafür sind eine fehlende eindeutige Lokation und keine saubere Zuordnung zur Vertragsposition, eine Messung, die nach Plan oder Modell und Revision nicht prüfbar ist, uneinheitlich angewendete Messregeln oder ausgeführte Leistungen, die gar nicht in die Abrechnung aufgenommen werden. Letzteres ist dabei der teuerste Verlust.
Dieser Beitrag zeigt ein System, wie Aufmaß stabil, prüfbar und abrechenbar geführt werden kann.
Aufmaß, Abrechnung und Schlussrechnung richtig trennen
Für eine saubere Abrechnung ist die klare Trennung von drei Begriffen entscheidend.
quantity takeoff (Aufmaß) bezeichnet die prüffähige Erfassung der ausgeführten Mengen mit eindeutiger Lokation und Zuordnung zur Vertragsposition.
Abrechnung ist die abrechnungstechnische Verarbeitung dieser Mengen innerhalb der Vertragsstruktur, mit korrekten Positionen, Reihenfolge und vertraglichen Bezeichnungen.
Die Schlussrechnung ist die Endabrechnung und stellt das strengste Prüfniveau dar. Genau hier scheitert die Prüfbarkeit am häufigsten.
Diese Trennung ist deshalb so wichtig, weil „wir haben es gemacht“ nicht ausreicht. In der Praxis wird eine prüfbare bzw. prüffähige Abrechnung nach der Logik von VOB/B und BGB verlangt. Ist das nicht erfüllt, verzögert sich die Zahlung oder einzelne Positionen werden gekürzt.
Was ein gutes Aufmaß wirklich ausmacht
Ein gutes Aufmaß ist nicht schön formatiert, sondern ohne Diskussion prüfbar.
Jede Position muss eindeutig beantworten, was konkret ausgeführt wurde, wo genau die Leistung erbracht wurde, nach welcher Vertrags- oder LV-Position sie abgerechnet wird und nach welcher Plan- oder Modellrevision sie geprüft wird.
Ist nur einer dieser Punkte unklar, sind die typischen Folgen „nicht prüfbar“, „zur Prüfung“, langsame Anerkennung oder direkte Kürzungen.
VOB/C und Messregeln als häufigste Streitursache
Der häufigste Grund für Mengenabweichungen ist nicht Betrug, sondern uneinheitliche Messregeln.
Die VOB/C (ATV) definiert je Gewerk, wie gemessen wird, was abzuziehen ist, was im Rahmen der Übermessung nicht abgezogen wird und welche Leistungen als Nebenleistung gelten bzw. als Besondere Leistung gesondert zu vergüten sind.
Fehlt ein gemeinsames Verständnis im Team, entstehen unterschiedliche Mengen, unterschiedliche Abrechnungen und letztlich Streit. Standardisierte Messregeln sind daher die erste echte Investition in eine sichere Zahlung.
Zeichnerisches Aufmaß: Plan, BIM oder Baustelle?
Auf anspruchsvollen Projekten ist die schnellste Prüfung möglich, wenn Mengen aus dem Plan oder dem BIM-Modell ermittelt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass der Plan oder das Modell gültig ist und das Ausgeführte der Dokumentation entspricht.
Plan oder Modell reichen nicht mehr aus, wenn Trassen geändert wurden, Improvisationen auf der Baustelle stattgefunden haben, Leistungen geschlossen und später nicht mehr feststellbar sind oder Revisionen spät kommen und häufig wechseln.
Best Practice ist daher klar: Plan oder BIM bilden die Basis, die Baustelle klärt die Ausnahmen.
Gemeinsames Aufmaß als wirksame Streitprävention
Gemeinsames Aufmaß ist eine der effektivsten Maßnahmen zur Streitvermeidung, insbesondere bei Leistungen, die später nicht mehr sichtbar sind.
Ein gemeinsamer Nachweis oder eine Unterschrift bestätigt häufig den Umfang der ausgeführten Leistung, garantiert jedoch nicht automatisch die Vergütung, wenn der vertragliche Anspruch strittig bleibt. Richtig eingesetzt wird gemeinsames Aufmaß früh angefordert, regelmäßig durchgeführt und konsequent mit Planstand, Revision und Lokation verknüpft, bevor Leistungen geschlossen sind.
Ein bewährtes Aufmaß-System für große Projekte
Ein funktionierendes Aufmaß-System basiert auf einem einheitlichen Standard für alle Beteiligten. Dazu gehören ein identisches Format, eine klare Lokationslogik sowie einheitliche Messregeln.
Jede erfasste Leistung wird als prüfbare Behauptung dokumentiert, inklusive Vertragsposition, Lokation, Menge, Einheit sowie Plan- oder Modellreferenz und Revision. Eine Leistung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie gegen den gültigen Plan- oder Modellstand verifiziert ist.
Abweichungen werden verpflichtend dokumentiert, getrennt nach gemeldeten, aber nicht verifizierten Leistungen, verifizierten, aber nicht abgerechneten Leistungen sowie Änderungen durch neue Revisionen. Wochen oder Monate werden konsequent abgeschlossen, sodass rückwirkende Änderungen zu einem kontrollierten Prozess werden. Genau hier liegt der Unterschied zwischen „wir machen Aufmaß“ und „wir kontrollieren die Abrechnung“.
Elektroinstallation: Wo die größten Verluste entstehen
In der Elektroinstallation entstehen die größten Verluste und häufigsten Streitigkeiten bei Kabeln und Trassen durch Abweichungen zwischen Ist-Länge und Plan, bei Reserven, Schleifen, Steigzonen und Übergängen, an Zonengrenzen sowie an Schnittstellen zu anderen Gewerken. Hinzu kommt die Abgrenzung zwischen „eingebaut“ und „funktional komplett“.
Die zentrale Regel zum Schutz von Zahlung und Nachweis lautet daher: Kein Kabel wird gemessen ohne definierte Trasse, Zone und Plan- oder Modellrevision.
Fazit: Warum Aufmaß der finanzielle Nerv des Projekts ist
Aufmaß ist der finanzielle Nerv eines Projekts. Ist es standardisiert, präzise lokalisiert, sauber an Vertragspositionen gekoppelt und gegen den gültigen Plan- oder BIM-Stand verifiziert, wird es stabil und schwer angreifbar.
Fehlt diese Struktur, wird Aufmaß genau dort zum Problem, wo Projekte am meisten verlieren: bei Zeit, Nerven und Geld.