Bauzeitverlängerung & Terminplan-Nachweis: Wie lässt sich eine Fristverlängerung nachweisen? (VOB/B & BGB)
Bauzeitverlängerung richtig nachweisen:
Auf der Baustelle werden Termine häufig informell „verschoben“ – ein Satz in der Baubesprechung, eine E-Mail mit einem neuen Terminplan oder ein „das klären wir später“. Spätestens bei Nachträgen, Schlussrechnungen oder Streitigkeiten zählt jedoch nicht mehr, wer was gesagt hat, sondern ausschließlich das, was prüfbar nachgewiesen werden kann. Entscheidend ist, welcher konkrete Umstand die Verzögerung verursacht hat, ob dieser rechtzeitig angezeigt wurde, wie sich das Ereignis auf den Bauablauf ausgewirkt hat und in welchem Umfang sich die Ausführungsfrist tatsächlich verlängert hat – einschließlich der Frage, warum eine Kompensation nicht möglich war.
Dieser Beitrag ist ein praxisorientierter Leitfaden zur professionellen Durchsetzung einer Bauzeitverlängerung. Er behandelt die rechtlichen Grundlagen nach VOB/B und BGB sowie die Anforderungen an einen belastbaren Terminplan-Nachweis. Der Text dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar.
Vertragsfristen und Bauzeitenplan klar unterscheiden
Eine der teuersten Fehlerquellen auf Großprojekten ist die Vermischung von Vertragsfristen und Bauzeitenplan. Vertragsfristen sind die vertraglich bindenden Termine, etwa Baubeginn, Zwischenfristen oder der Fertigstellungstermin. Der Bauzeitenplan beziehungsweise Terminplan ist dagegen in erster Linie ein operatives Instrument zur Steuerung des Bauablaufs.
Nach der Systematik der VOB/B werden Termine aus dem Bauzeitenplan nur dann zu Vertragsfristen, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. In der Praxis bedeutet das: Der Terminplan ist ein zentrales Werkzeug für die Projektsteuerung, für Ansprüche auf Bauzeitverlängerung ist jedoch allein maßgeblich, welche Termine vertraglich geschuldet sind.
Bauzeitverlängerung nach VOB/B – Behinderung gemäß § 6
Rechtzeitige Behinderungsanzeige als Schlüsselfaktor
Wird der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, verlangt § 6 VOB/B eine unverzügliche schriftliche Behinderungsanzeige. Unterbleibt diese Anzeige oder erfolgt sie verspätet, ist eine Berufung auf die Behinderung in der Regel ausgeschlossen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn dem Auftraggeber Ursache und Auswirkungen der Behinderung offensichtlich bekannt waren.
Fristverlängerung bedeutet mehr als Stillstand
Liegt eine Behinderung aus der Sphäre des Auftraggebers oder ein anderer in § 6 VOB/B genannter Grund vor, verlängern sich die Ausführungsfristen. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Dauer des Stillstands. Zu berücksichtigen sind auch die Auswirkungen auf den Wiederanlauf der Arbeiten, auf die Bauablaufsequenz sowie mögliche Verschiebungen in eine ungünstigere Jahreszeit mit entsprechenden saisonalen Effekten.
Witterungseinflüsse richtig bewerten
Übliche, jahreszeitlich zu erwartende Witterungseinflüsse gelten nach VOB/B nicht automatisch als Behinderung. Eine Bauzeitverlängerung kommt nur bei außergewöhnlichen Wetterereignissen in Betracht, die über das übliche Maß hinausgehen.
Mitwirkungspflichten und Wiederanlaufzeiten
Zum prüfbaren Nachweis gehört auch die Darlegung, dass der Auftragnehmer zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen hat. Dazu zählt, ab wann ein Weiterarbeiten möglich gewesen wäre und wie lange der Wiederanlauf realistisch gedauert hat. In der Praxis werden direkte Stillstandszeiten und sekundäre Effekte wie Remobilisierung getrennt betrachtet und bewertet.
Bauzeitverlängerung bei BGB-Verträgen
Bei Werkverträgen nach dem BGB existiert keine direkte Entsprechung zu § 6 VOB/B. Die Logik der Nachweisführung bleibt jedoch identisch. Ursache, Dauer und Auswirkungen der Störung auf den Bauablauf müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
Besonders relevant ist § 642 BGB, der die Mitwirkungspflicht des Bestellers regelt. Unterbleibt diese Mitwirkung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Auch im BGB-Regime sind eine frühzeitige, sachliche Anzeige der Störung sowie eine saubere, versionierte Dokumentation entscheidend, um Beginn, Dauer und Auswirkungen eindeutig festzuhalten.
Was versteht man unter einem Terminplan-Nachweis?
Ein Terminplan-Nachweis belegt, dass eine konkrete Behinderung zu einer Terminverschiebung auf dem kritischen Weg geführt hat oder vorhandene Pufferzeiten vollständig aufgebraucht wurden, sodass eine Aktivität kritisch geworden ist. Häufig scheitern Ansprüche daran, dass zwar Protokolle, E-Mails und Fotos vorliegen, jedoch keine belastbare Verbindung zwischen dem Ereignis, der betroffenen Aktivität im Terminplan, dem kritischen Pfad und der tatsächlichen Fristverschiebung hergestellt wird.
Voraussetzungen für eine prüfbare Bauzeitverlängerung
Für einen belastbaren Anspruch müssen vier Punkte klar und nachvollziehbar belegt werden: das störende Ereignis mit Ort, Zeitpunkt und Verantwortungsbereich, die rechtzeitige Anzeige und Kommunikation, der kausale Einfluss auf den vertraglichen Termin sowie eine realistische Berechnung der Bauzeitverlängerung einschließlich Wiederanlauf und gegebenenfalls saisonaler Effekte.
Wie sieht ein belastbarer Terminplan-Nachweis aus?
Überzeugend ist ein Nachweis, der zeitnah erstellt und sauber versioniert wurde. Grundlage bildet ein freigegebener Baseline-Terminplan mit klarer Logik, definierten Meilensteinen und einem erkennbaren kritischen Pfad. Der tatsächliche Bauablauf wird regelmäßig aktualisiert und mit realen Start- und Endterminen dokumentiert.
Besonders aussagekräftig ist der sogenannte Window-Ansatz. Dabei werden Soll- und Ist-Zustand in zeitlich abgegrenzten Abschnitten verglichen, um darzustellen, wann und wie eine Behinderung kritisch geworden ist. Ergänzt wird der Nachweis durch Bautagebuch, Fotodokumentation, Besprechungsprotokolle sowie den jeweils gültigen Plan- oder BIM-Stand.
Der Proof-Pack zur Absicherung von Ansprüchen
Ein wirksamer Anspruch auf Bauzeitverlängerung umfasst mindestens eine Behinderungsanzeige und idealerweise auch eine Abmeldung der Behinderung zur zeitlichen Abgrenzung. Hinzu kommen versionierte Terminplan-Snapshots, eine kompakte Window-Übersicht, umfassende Baustellendokumentation sowie Nachweise über ergriffene Mitigationsmaßnahmen und deren begrenzte Wirksamkeit.
Häufige Fehler bei der Durchsetzung von Fristverlängerungen
Zu den typischen Fehlern zählen neue Terminpläne ohne nachvollziehbare Methodik, fehlende Versionierung, das Zusammenfassen mehrerer Störungen in einer Anzeige, verspätete Meldungen sowie fehlende Nachweise zur Schadensminderung.
Bewährter Mini-Workflow für Großprojekte
Ein praxiserprobter Ablauf besteht aus der tagesaktuellen Dokumentation auf der Baustelle, einer unverzüglichen Behinderungsanzeige, wöchentlichen Terminplan-Updates mit Soll-Ist-Vergleich, der Abmeldung der Behinderung nach deren Ende sowie der strukturierten Zusammenstellung aller Nachweise bei der Anspruchsstellung.
Fazit: Bauzeitverlängerung braucht Nachweise, keine Vermutungen
Eine Bauzeitverlängerung ist kein Bauchgefühl, sondern das Ergebnis einer prüfbaren und sauberen Nachweisführung. Entscheidend sind eine klar identifizierte Ursache der Behinderung, die rechtzeitige Anzeige nach VOB/B, der kausale Einfluss auf den kritischen Weg und eine realistische Berechnung der Fristverlängerung unter Berücksichtigung von Wiederanlauf und saisonalen Effekten.